Donnerstag, 12. Dezember 2013

Deutschland ist kein Nazi-Staat, auch wenn Staatsleugner das immer wieder behaupten.

Das ist selbstverständlich für die meisten Menschen, anders denken darüber allerdings nicht wenige Staatsleugner.
 
Es ist schon sehr befremdlich, aber allzu viele fallen womöglich drauf rein:

Immer wieder liest man, Deutschland, das dann dabei BRD oder BRiD genannt wird, sei ein Nazi-Staat. Begründet wird das, indem scheinbar  "der Spieß umgedreht wird", und das geht so:

Zuerst wird endlos weiter behauptet, die BRD sei kein Staat, sei ein besetztes Gebiet, Besatzung seit 1945 etc. usw.

Dann wird von denen, die es richtig verstanden haben, das widerlegt und erläutert, dass Deutschland sehr wohl ein anerkannter Staat ist. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass es nur ein Völkerrechtssubjekt gibt und geben kann, zu dem im Laufe der Zeit eben unterschiedliche Namen und Staatsgebiete gehört haben.

Und dazu entgegnen dann Staatsleugner nur allzu gern, dann sei das heutige Deutschland ja aufgrund von Identität dasselbe wie das "Nazi-Deutschland" von 1933-1945.

Das ist so plump falsch, dass es schon erstaunt, dass gerade die, die glauben, mit dem Recht besser umgehen zu können als Juristen, so etwas verbreiten.
 
Zu unterschiedlichen Namen und Staatsgebieten im Laufe der Zeit  gehören selbstverständlich auch unterschiedliche politische Aspekte einschließlich der Zeit von 1933 - 1945, aber auch der Zeit davor und eben auch der Zeit danach. Aus der völkerrechtlichen Identität ergibt sich aber keine politische Identität.

Was abgeschlossen ist, das ist vergangen und nicht mehr aktuell. Daran können auch eifrige Staatsleugner nichts ändern.

Übrigens ergibt sich auch dann nichts anderes, wenn man von Rechtsnachfolge statt Identität ausgeht. Identität ist aber nachvollziehbarer als Rechtsnachfolge, da es sich immer um denselben Staat handelt, auch wenn räumlich gesehen nur Teilidentität bestand, bis dann ein Staatgebiet als endgültig festgelegt wurde.

Die Behauptung "Nazi-Staat" ist jedenfalls allergrößter Unfug, bitte nicht drauf reinfallen.




Mittwoch, 23. Oktober 2013

"Staatsleugner" ist die bessere Bezeichnung für "Reichsbürger"

Inzwischen wird öfter und mehr über Reichsbürger und "KRR", also sog. "Kommissarische Reichsregierungen" berichtet. Das ist ein schöner Fortschritt, der aber durch ein etwas ungeschicktes Vorgehen zu einem Teil wieder verlorengeht.

Fast immer sind die Berichte als Information über Rechtsextreme gestaltet. Dass Reichsbürger zumindest zu einem Teil etwas mit Rechtsextremismus zu tun haben, ist ja richtig. Aber das trifft eben längst nicht auf alle zu. Und genau deswegen reicht es nicht aus, wenn dieser Aspekt, dass nämlich der entsprechende Unfug nicht ausschließlich aus der "rechten Ecke" kommt, nur beiläufig gegen Ende des betreffenden Artikels oder auch Kurzfilms erwähnt wird.

Denn das führt dazu, dass zu viele  abwinken und denken: "das erkenne ich doch", und dann gerade eben doch auf sog. Reichsbürger reinfallen, und zwar auf die, denen man das eben erstmal nicht anmerkt, weil sie eben nicht rechtsextrem daherkommen und auch sonst in ihrem Auftreten nicht so skurril sind wie z.B. "Kommissarische Reichsregierungen".

Das müsste genau umgekehrt präsentiert werden: Zuerst die Hinweise auf bei Reichsbürgern beliebte Inhalte, und erst zuletzt die Information darüber, dass es davon lange Zeit überwiegend rechtsextreme Varianten gab.

Der richtige Begriff dafür ist wohl eher "Staatsleugner" als "Reichsbürger", es sind zwar alle Reichsbürger auch Staatsleugner, und bei Reichsbürgern finden sich auch  Diskussionsansätze, die auch bei Rechtsextremen anzutreffen sind, aber nicht alle Staatsleugner sind Reichsbürger oder Rechtsextreme.

Wer sich die Mühe macht, und sich den Unfug näher anschaut, der da verbreitet wird, der wird auch schnell feststellen, dass es da viele "Argumente" gibt, die keinerlei rechtsextremen Inhalt aufweisen, sondern einfach nur falsch sind.   Ein gutes Beispiel dafür ist das falsche Informieren über Gesetze. Da wird dann einfach etwas hineininterpretiert, was da gar nicht drinsteht. Auch das Zeigen von Verzeichnissen, in denen unter vielen anderen auch Behörden aufgeführt werden, um diese dann als "Firma" bezeichnen zu können, gehört dazu.

Staatsleugner streiten zwar oft ab, den Staat zu leugnen, sagen dann, dass sie gar nicht der Meinung seien, dass "die BRD kein Staat" sei, aber letztlich laufen ihre Argumente doch darauf hinaus, den Staat nicht nur abzulehnen, sondern zum Beispiel auch als privatrechtliches Konstrukt zu sehen, was aber auch darauf hinausläuft, die Staatsgewalt nicht anzuerkennen. Und genau das führt dann eben des öfteren dazu, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu leisten, oder auch dazu. Steuern nicht zahlen zu wollen und zu all den bekannten Spitzfindigkeiten.

Deswegen kann man solche Staatsleugner auch relativ leicht daran erkennen, dass sie Behörden und auch Gerichte und Polizei gern als "Firma" bezeichnen oder als privatrechtliches Konstrukt. 

Dieses Nicht-Anerkennen der staatlichen Strukturen ist aber genau das, was genau den staatlichen Stellen zusätzlichen  Aufwand beschert, und genau das ist eben auch von den Staatsleugnern gewollt.

Politik zu kritisieren, und auch intensiv und auch mal etwas beeinträchtigend von dem Demonstrationsrecht im Rahmen der geltenden Gesetze Gebrauch zu machen, ist das eine, das andere ist, den "Staat" im Sinne von "Staatsgewalt" dauerhaft lahmlegen zu wollen und so regelrecht "vernichten" zu wollen, und letzteres muss erkannt werden, damit nicht aus kritischen, hinterfragenden, diskutierenden Menschen dann durch Irreführung solche Staatsleugner werden.

Diese Irreführung funktioniert sehr gut, indem ohne rechtsextremes Gedankengut falsche - angeblich juristische - Informationen verbreitet werden.

Natürlich bedienen sich aus diesen Infos dann auch wieder die rechtsextremen Reichsbürger, aber davon werden aus den nicht-rechtsextremen Unfugverbreitern dennoch keine rechtsextremen. Und der ohne Rechtsextremismus verbreitete Unfug bleibt deswegen dennoch Unfug, auf  den aber diejenigen reinfallen, die nur auf Rechtsextremismus achten. Und genau das gilt es zu vermeiden.

Umgekehrt müssen auch die, die tatsächlich aufklären oder auch nur hinterfragen wollen, davor geschützt werden, mit den Staatsleugnern in einen Topf geworfen zu werden. Dazu später mehr in einem weiteren Artikel.




Sonntag, 13. Oktober 2013

Deutschlands Souveränität - wirklich ungeklärt?

Das kann durchaus sein, aber niemals so, wie einige uns das weismachen wollen.
 
Noch immer wird verbreitet, Deutschland sei ja gar nicht souverän. Dabei gibt es davon zwei Varianten:

Diejenigen, die auch den Unsinn erzählen, Deutschland sei ja gar kein Staat, behaupten weiter, dass Deutschland noch besetzt sei, unter "Besatzung" stehe, besetzt von "den Alliierten", oder besetzt von den USA.

Dabei kann jeder überall nachlesen, dass diese Besatzung bereits größtenteils 1955 beendet wurde, und restlos beendet wurde im Jahre 1990.

Im Zusammenhang mit dem NSA-Datenskandal allerdings wird nun das Thema auf andere Art und Weise wieder neu ins Gespräch gebracht, diesesmal nicht von sog. Reichsbürgern und mit diesen Gleichgesinnten, die großen Wert darauf legen, aber keine Reichsbürger zu sein. Dabei geht es aber um etwas anderes, auch wenn die Grenzen teilweise scheinbar verwischen. Es hat sich herausgestellt, dass die 1955 und 1990 zurückgegebene Souveränität auf anderen Wegen wieder eingeschränkt wurde, diesesmal nun aber freiwillig aufgrund von Verträgen. Das hat also mit einer "Besatzung" nichts mehr zu tun.

Wieviel Freiwilligkeit dabei ist, wird sich nicht so ohne weiteres feststellen  lassen, da man bei Geheimverträgen nie weiß, wer wen womit unter Druck setzt.

Manchmal ist es auch für eine Regierung einfacher, etwas durchzusetzen, indem die Urheberschaft einer Regelung auf andere geschoben werden kann. Und solches lässt sich erreichen, indem man Souveränität abgibt, so wie es sich beobachten lässt, wenn man die EU-Politik genauer betrachtet. Das ist dann auch ein Stück weit Füdummverkaufung in Form von "wir können ja gar nicht anders".


Hier zeigt sich, dass es genug zum Kritisieren und zum Erforschen gibt - mit "Besatzung" hat das aber nichts zu tun, auch wenn sog. Reichsbürger (und Nicht-Reichsbürger, die denselben Unfug verbreiten wie Reichsbürger) diese Diskussionsansätze gern nutzen, um dann vom Hölzchen übers Stöckchen wieder zu ihrem BRD-kein-Staat-Unfug zu kommen.

Auch das, was Politiker dazu sagen, bezieht sich immer auf EU-Politik, evtl. auch auf Abkommen und Verträge, ist aber niemals Bestätigung für den verbreiteten Unsinn, die BRD sei kein Staat mit all den vielen anderen Unsinns-Aspekten, die da noch dazugehören.

Ergebnis kurzgefasst: Defizite in der Souveränität sind möglich, aber diese existieren, soweit vorhanden, jedenfalls  aufgrund von Verträgen und nicht aufgrund von Besatzung. Wer sich daran stört, und damit ernstgenommen werden will, sollte in der Diskussion darüber auf die Reichsbürgervariante von der "Besatzung" tunlichst verzichten.









Sonntag, 22. September 2013

Körperschaften des öffentlichen Rechts bedürfen eines Hoheitsakts

Es gibt bekanntlich bekennende Reichsbürger und solche, die ebenfalls solchen Reichsbürger-Unfug verbreiten und von sich behaupten, keine Reichsbürger zu sein.

Da, wo Personen aus diesem Spektrum  verbreiten, sie seien in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert, ist dies regelmäßig Irreführung.

Daran ändert sich auch dann nichts, wenn solche Unfugverbreiter von sich behaupten, sie seien keine Personen, sondern in Abgrenzung dazu Menschen.

Das lässt sich ganz einfach darstellen und erklären:

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht unabhängig vom Wechsel der Mitglieder. Sie verdankt ihre Eigenschaft als Rechtssubjekt einem Hoheitsakt.

Nochmal ganz deutlich: Es ist ein Hoheitsakt erforderlich, also ein staatliches Handeln.

Die Körperschaften, die in Wirklichkeit keine sind und die deswegen auch selbst nicht hoheitlich bzw. staatlich handeln können, berufen sich gern auf Art. 140 GG, der hier nachgelesen werden kann:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Maßgeblich ist der darin genannte Art. 137 Absatz 5 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919:

Zitat: 
(Fettdruck und Unterstreichungen hinzugefügt)
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.



Daraus ergibt sich unmißverständlich:

Die Religionsgesellschaften, die bisher Körperschaften des öffentlichen Rechts waren, bleiben dies auch. Dazu gehören die neuen Möchtegern-Körperschaften schonmal nicht. Für alle anderen gilt, dass sie erstmal einen Antrag stellen müssen, und dann wird entschieden, ob sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bekommen. Nur da, wo dieser Status auch tatsächlich verliehen wird, da entsteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Dafür ist ein Hoheitsakt erforderlich, also die Zuerkennung des Körperschaftsstatus durch eine staatliche Stelle, wie z.B. eine Landesregierung. Irgendeine Beglaubigung eines Notars oder der Hinweis auf irgendwelche Aussagen oder Behördenauskünfte reicht dafür nicht aus.

Es sieht übrigens nicht danach aus, dass Vereinigungen, die denselben Unfug verbreiten wie Reichsbürger, jemals diesen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bekommen werden.